Es ist bei der letzten Vorstandssitzung zur Sprache gekommen, dass das Thema Lärmpass, Lärmmessung nicht immer ernst genug genommen wird. Gemäß der Platzordnung sind nur Modelle bis zu einem Lärmpegel von 85 dB zugelassen. Der Lärmpegel jedes Modells muss daher gemessen werden und im Lärmpass eingetragen werden. Zuständig für die Messung und die Eintragung sind:

Bitte sprecht die beiden an oder schickt ihnen eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., um einen Lärmmessungstermin zu vereinbaren.

Deshalb: Ohne Lärmpass keine Flugerlaubnis!